Medizinrecht
Unter dem finanziellen Leistungsdruck im Gesundheitswesen und den steigenden gesetzlichen Reglementierungen gewinnt das Rechtsgebiet Medizinrecht für Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Kliniken) und Patienten immer mehr an Bedeutung. Unsere Kanzlei bietet Ihnen hierzu folgende Leistungen an:
Beratung und gerichtliche Vertretung von Leistungserbringern
- Arzthaftungsrecht
- Vertrags(zahn)arztrecht
- Praxisübernahmeverträge
- Ärztliches Berufsrecht
- Ärztliches Strafrecht
- Haftungsrecht
- Kostenübernahmen bei GKV und PKV
- Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht
Informationen auch unter Informationsdienst Medizinrecht
