Steuerrecht




Hauptarbeitsgebiet
Rechtsanwalt und Partner
Christoph Paus



Die Übertragung eines Unternehmens im Jahre 2008 durch Schenkung unter Lebenden und die Übertragung desselben Unternehmens im Jahre 2009 durch Erbfall kann zu erstaunlich unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen führen. Wenn Sie in Ihrem Geschäftsbetrieb die Eigenkalkulation gegenüber Auftraggebern oder öffentlichen Geldgebern dokumentieren müssen, ist oft die Fremdvergabe von Leistungen an ein anderes, konzernangehöriges Unternehmen unbedingt zweckmäßig. Ohne eine steuerliche Organschaft, über die Sie Ihr Anwalt berät, frisst die Umsatzsteuer Ihre Rentabilität sofort wieder auf. Die Kalkulation einer Lieferung mit Lebensmitteln zu 7 % oder 19 % Umsatzsteuer macht einen riesigen Unterschied. Insbesondere gilt dies, wenn das Finanzamt für vier Jahre den Unterschied zwischen 7 % und 19 % Umsatzsteuer nachfordert. Das hat schon so manches Unternehmen sofort insolvenzreif gemacht.

Und nicht zuletzt kann eine fahrlässige Fehleinschätzung bei der Steuerpflicht sogar recht schnell in ein Strafverfahren führen mit häufig drakonischem Ausgang und Vorführung des Unternehmers in der Öffentlichkeit als angeblicher Steuerverkürzer.

Die Zahl legaler Steuergestaltung wird auch zukünftig so hoch bleiben, dass sich die illegale Steuerverkürzung regelmäßig nicht lohnt. Ihr Anwalt berät Sie, wie sich beides unterscheidet.