Umweltrecht




Interessengebiet
Rechtsanwalt und Partner
Christoph Paus



Ein Bescheid der Behörde geht ein. Er ist bereits sprachlich unverständlich und objektiv mehrdeutig. Müssen Sie jetzt Ihren Betrieb sofort einstellen? Oder nur in angemessener Zeit eine Auflage erfüllen? Hilft eine Klage vor dem Verwaltungsgericht oder reicht ein Widerspruch aus?