Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet und umfasst unter anderem das Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (zum Beispiel Haftung bei Unfällen) und das Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.). Ebenso können Sie als Straßenverkehrsteilnehmer mit dem Verkehrsstrafrecht, dem Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgelder, Verwarnungen), dem Fahrerlaubnisrecht und dem Zulassungsrecht in Berührung kommen.
Der Bereich des Verkehrsrechts ist fast für jeden von uns von großer Bedeutung, da jeder Bürger, ob als Kraftfahrzeugführer oder als Fußgänger am Straßenverkehr teilnimmt.
Wenn Sie eine Unfall und neben Sachschäden auch einen Personenschaden erlitten haben, können Sie vom Unfallgegner Schmerzensgeld verlangen. Die Bemessung des Schmerzensgeldes ist abhängig von der Schwere der Verletzung, von der Behandlungsdauer oder auch davon, ob Sie bleibende Schäden davon getragen haben oder nicht. Eine typische Verletzung ist das so genannte HWS-Syndorm oder auch Schleudertrauma der Halswirbelsäule, das derzeit ca. einen Schmerzensgeldanspruch von ca. 500,00 - 600,00 € auslöst.
Sofern Sie einen Verkehrsunfall erleiden und Fragen zu diesem Thema haben, so sprechen Sie mit uns! Wir kümmern uns um Ihre Schadensregulierung sowie darum, Ihnen ein angemessenes Schmerzensgeld zu verschaffen.
